Closed tender

Architectural, engineering and planning services

Details

Topic
Architectural, engineering and planning services
Published
23 February 2018
Submission
26 March 2018

Tender description

Projektsteuerung für Sofortprogramm Video und WLAN Regionalbereich Süd. Die DB Station&Service AG ist bestrebt, die Videobeobachtung in und auf den durch sie betriebenen Empfangsgebäuden und Verkehrsstationen weiter auszubauen. Die Mehrzahl der im Programm befindlichen Bahnhöfe sind bereits mit Videotechnik ausgestattet; diese wird im Rahmen dieser Projektumsetzung zurück gebaut und durch bedarfsgerechte neue Anlagen ersetzt. Einige Bahnhöfe werden erstmalig mit Videotechnik ausgestattet. Im Rahmen der Erneuerung der Videobeobachtung, soll zusätzlich die Ausstattung gleicher / weiterer Stationen mit DB WLAN erfolgen. Die genaue Ausgestaltung der Videoanlagen wird immer im Rahmen von Ortsbegehungen in Abstimmung zwischen Mitarbeitern des Bereichs Operations (und ggf. dem zuständigen Bahnhofsmanager) der DB Station&Service AG, der Konzernsicherheit und der Bundespolizei abgestimmt und auf die örtlichen und betrieblichen Gegebenheiten festgelegt. Entsprechend werden auch die Überwachungsschwerpunkte nach den örtlichen Gegebenheiten gesetzt. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Bundespolizei müssen auch die polizeilichen Anforderungen an die Videoüberwachung und – aufzeichnung berücksichtigt werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass die DB Station&Service AG als Betreiber des Gesamtsystems auftritt und der Bundespolizei die Nutzung für polizeiliche Zwecke gewährt. Ziel beim Einsatz von Videoanlagen auf Verkehrsstationen ist, die Prozesse des Bahnhofsbetriebs bedarfsabhängig zu unterstützen, sowie das Sicherheitsgefühl der Reisenden zu stärken und die Sicherheit insgesamt zu erhöhen. Die Errichtung der Videoanlagen und der Einsatz der Videotechnik erfolgen unter Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Da für jede Videoanlage der Anschluss an eine 3-S-Zentrale gefordert wird, sind die technischen Bedingungen dieser Anlagen zu berücksichtigen. Die Mehrzahl der im Programm befindlichen Bahnhöfe (vgl. Tabelle 1 im Teilnahmeantrag) besitzen Videobestandstechnik; diese wird im Rahmen dieser Projektumsetzung vollständig zurück gebaut und durch bedarfsgerechte neue Anlagen ersetzt. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) sind einzuhalten. Die Planung und Umsetzung der Videotechnik ist nicht anzeige- und genehmigungspflichtig. Zielsetzung zur Errichtung der Videoanlage ist, im Rahmen des zentralen IT-Infrastrukturprojektes „Video und WLAN“ in allen Teilprojekten eine neue Videoanlage zu errichten. Dazu gehören: — Errichten von Kameras an den in der jeweiligen qualifizierten Aufgabenstellung (QAst) festgelegten Standorten, — Errichten eines Aufzeichnungssystems mit SeeTec-Cayuga als führendem Videomanagementsystem, — Regelwerkskonforme Unterbringung der Technik, — Herstellen bzw. Erweitern eines lokalen IP-Netzwerkes zur Verbindung der Kameras, des Aufzeichnungssystems und dem DB-WAN (inkl. Beantragung der IP-Adressen mittels IP-Bestellliste)", — Herstellen der Stromversorgung der Kameras, der aktiven Netzwerktechnik und des Aufzeichnungssystems, — Anbindung der Videoanlage an das Netzwerk der DB Systel für die Betriebsführung, — Aufschaltung auf ggf. zu errichtende BPOL-Arbeitsplätze, — Aufschaltung auf Bahnhofsbetriebszentrale (3-S-Zentrale). Die Kamerastandorte ergeben sich aus den Videoprints, welche der QAst anliegend sind. Zielsetzung für WLAN ist: Das Programm zur Ausrüstung der o.g. Stationen mit WLAN befindet sich in einem frühen Planungsstand. Hierbei sollen teils Synergien mit den Video Projekten genutzt werden, teils sollen zusätzliche Stationen ausgerüstet werden. Die Umsetzung der Projekte soll bis Ende 2019 erfolgen. Entsprechende Aufgabenstellungen werden gerade erstellt. Im Zuge der Planung sind bei Vorliegen von Ausbauabsichten Dritter Abstimmungen durchzuführen, wie z.B. — Ausbauabsichten der Verkehrsträger, — Ausbauabsichten der Bundespolizei, — städtebauliche Neuordnungen der betroffenen Städte und Gemeinden. Die DB Station&Service AG ist bestrebt, die Videobeobachtung in und auf den durch sie betriebenen Empfangsgebäuden und Verkehrsstationen weiter auszubauen. Die Mehrzahl der im Programm befindlichen Bahnhöfe sind bereits mit Videotechnik ausgestattet; diese wird im Rahmen dieser Projektumsetzung zurück gebaut und durch bedarfsgerechte neue Anlagen ersetzt. Einige Bahnhöfe werden erstmalig mit Videotechnik ausgestattet. Im Rahmen der Erneuerung der Videobeobachtung, soll zusätzlich die Ausstattung gleicher / weiterer Stationen mit DB WLAN erfolgen. Die genaue Ausgestaltung der Videoanlagen wird immer im Rahmen von Ortsbegehungen in Abstimmung zwischen Mitarbeitern des Bereichs Operations (und ggf. dem zuständigen Bahnhofsmanager) der DB Station&Service AG, der Konzernsicherheit und der Bundespolizei abgestimmt und auf die örtlichen und betrieblichen Gegebenheiten festgelegt. Entsprechend werden auch die Überwachungsschwerpunkte nach den örtlichen Gegebenheiten gesetzt. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Bundespolizei müssen auch die polizeilichen Anforderungen an die Videoüberwachung und – aufzeichnung berücksichtigt werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass die DB Station&Service AG als Betreiber des Gesamtsystems auftritt und der Bundespolizei die Nutzung für polizeiliche Zwecke gewährt. Ziel beim Einsatz von Videoanlagen auf Verkehrsstationen ist, die Prozesse des Bahnhofsbetriebs bedarfsabhängig zu unterstützen, sowie das Sicherheitsgefühl der Reisenden zu stärken und die Sicherheit insgesamt zu erhöhen. Die Errichtung der Videoanlagen und der Einsatz der Videotechnik erfolgen unter Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Da für jede Videoanlage der Anschluss an eine 3-S-Zentrale gefordert wird, sind die technischen Bedingungen dieser Anlagen zu berücksichtigen. Die Mehrzahl der im Programm befindlichen Bahnhöfe (vgl. Tabelle 1 im Teilnahmeantrag) besitzen Videobestandstechnik; diese wird im Rahmen dieser Projektumsetzung vollständig zurück gebaut und durch bedarfsgerechte neue Anlagen ersetzt. Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes (BDSG) sind einzuhalten. Die Planung und Umsetzung der Videotechnik ist nicht anzeige- und genehmigungspflichtig. Zielsetzung zur Errichtung der Videoanlage ist, im Rahmen des zentralen IT-Infrastrukturprojektes „Video und WLAN“ in allen Teilprojekten eine neue Videoanlage zu errichten. Dazu gehören: — Errichten von Kameras an den in der jeweiligen qualifizierten Aufgabenstellung (QAst) festgelegten Standorten, — Errichten eines Aufzeichnungssystems mit SeeTec-Cayuga als führendem Videomanagementsystem, — Regelwerkskonforme Unterbringung der Technik, — Herstellen bzw. Erweitern eines lokalen IP-Netzwerkes zur Verbindung der Kameras, des Aufzeichnungssystems und dem DB-WAN (inkl. Beantragung der IP-Adressen mittels IP-Bestellliste)", — Herstellen der Stromversorgung der Kameras, der aktiven Netzwerktechnik und des Aufzeichnungssystems, — Anbindung der Videoanlage an das Netzwerk der DB Systel für die Betriebsführung, — Aufschaltung auf ggf. zu errichtende BPOL-Arbeitsplätze, — Aufschaltung auf Bahnhofsbetriebszentrale (3-S-Zentrale). Die Kamerastandorte ergeben sich aus den Videoprints, welche der QAst anliegend sind. Zielsetzung für WLAN ist: Das Programm zur Ausrüstung der o.g. Stationen mit WLAN befindet sich in einem frühen Planungsstand. Hierbei sollen teils Synergien mit den Video Projekten genutzt werden, teils sollen zusätzliche Stationen ausgerüstet werden. Die Umsetzung der Projekte soll bis Ende 2019 erfolgen. Entsprechende Aufgabenstellungen werden gerade erstellt. Im Zuge der Planung sind bei Vorliegen von Ausbauabsichten Dritter Abstimmungen durchzuführen, wie z.B. — Ausbauabsichten der Verkehrsträger, — Ausbauabsichten der Bundespolizei, — städtebauliche Neuordnungen der betroffenen Städte und Gemeinden.

Timeline

  1. Completed: Tender published23 February 2018
    Current notice
  2. Completed: Submission date26 March 2018

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