Closed tender

Special-purpose road passenger-transport services

Details

Buyer
Landratsamt Erzgebirgskreis
Topic
Special-purpose road passenger-transport services
Published
21 July 2017
Submission
29 August 2017

Tender description

Der Erzgebirgskreis beabsichtigt die Beförderung von Schülern als sekundäre Leistung der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII zu vergeben. Beförderung von Schülern als sekundäre Leistung der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII. Es handelt sich bei den zu fahrenden Personen um behinderte Kinder/Jugendliche. Die Beförderung findet bei den meisten Losen von Montag bis Freitag statt. Die Schüler werden auch während der Ferienzeiten betreut. Eine genaue Absprache zu den Fahrzeiten hat im Auftragsfall mit den Eltern zu erfolgen. Beförderung von Schülern als sekundäre Leistung der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII. Es handelt sich bei den zu fahrenden Personen um behinderte Kinder/Jugendliche. Die Beförderung findet bei den meisten Losen von Montag bis Freitag statt. Die Schüler werden auch während der Ferienzeiten betreut. Eine genaue Absprache zu den Fahrzeiten hat im Auftragsfall mit den Eltern zu erfolgen. Beförderung von Schülern als sekundäre Leistung der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII. Es handelt sich bei den zu fahrenden Personen um behinderte Kinder/Jugendliche. Die Beförderung findet bei den meisten Losen von Montag bis Freitag statt. Die Schüler werden auch während der Ferienzeiten betreut. Eine genaue Absprache zu den Fahrzeiten hat im Auftragsfall mit den Eltern zu erfolgen. Beförderung von Schülern als sekundäre Leistung der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII. Es handelt sich bei den zu fahrenden Personen um behinderte Kinder/Jugendliche. Die Beförderung findet bei den meisten Losen von Montag bis Freitag statt. Die Schüler werden auch während der Ferienzeiten betreut. Eine genaue Absprache zu den Fahrzeiten hat im Auftragsfall mit den Eltern zu erfolgen. Beförderung von Schülern als sekundäre Leistung der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII. Es handelt sich bei den zu fahrenden Personen um behinderte Kinder/Jugendliche. Die Beförderung findet bei den meisten Losen von Montag bis Freitag statt. Die Schüler werden auch während der Ferienzeiten betreut. Eine genaue Absprache zu den Fahrzeiten hat im Auftragsfall mit den Eltern zu erfolgen. Beförderung von Schülern als sekundäre Leistung der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII. Es handelt sich bei den zu fahrenden Personen um behinderte Kinder/Jugendliche. Die Beförderung findet bei den meisten Losen von Montag bis Freitag statt. Die Schüler werden auch während der Ferienzeiten betreut. Eine genaue Absprache zu den Fahrzeiten hat im Auftragsfall mit den Eltern zu erfolgen. Beförderung von Schülern als sekundäre Leistung der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII. Es handelt sich bei den zu fahrenden Personen um behinderte Kinder/Jugendliche. Die Beförderung findet bei den meisten Losen von Montag bis Freitag statt. Die Schüler werden auch während der Ferienzeiten betreut. Eine genaue Absprache zu den Fahrzeiten hat im Auftragsfall mit den Eltern zu erfolgen. Beförderung von Schülern als sekundäre Leistung der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII. Es handelt sich bei den zu fahrenden Personen um behinderte Kinder/Jugendliche. Die Beförderung findet bei den meisten Losen von Montag bis Freitag statt. Die Schüler werden auch während der Ferienzeiten betreut. Eine genaue Absprache zu den Fahrzeiten hat im Auftragsfall mit den Eltern zu erfolgen. Beförderung von Schülern als sekundäre Leistung der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII. Es handelt sich bei den zu fahrenden Personen um behinderte Kinder/Jugendliche. Die Beförderung findet bei den meisten Losen von Montag bis Freitag statt. Die Schüler werden auch während der Ferienzeiten betreut. Eine genaue Absprache zu den Fahrzeiten hat im Auftragsfall mit den Eltern zu erfolgen. Beförderung von Schülern als sekundäre Leistung der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII. Es handelt sich bei den zu fahrenden Personen um behinderte Kinder/Jugendliche. Die Beförderung findet bei den meisten Losen von Montag bis Freitag statt. Die Schüler werden auch während der Ferienzeiten betreut. Eine genaue Absprache zu den Fahrzeiten hat im Auftragsfall mit den Eltern zu erfolgen. Beförderung von Schülern als sekundäre Leistung der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII. Es handelt sich bei den zu fahrenden Personen um behinderte Kinder/Jugendliche. Die Beförderung findet bei den meisten Losen von Montag bis Freitag statt. Die Schüler werden auch während der Ferienzeiten betreut. Eine genaue Absprache zu den Fahrzeiten hat im Auftragsfall mit den Eltern zu erfolgen. Beförderung von Schülern als sekundäre Leistung der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII. Es handelt sich bei den zu fahrenden Personen um behinderte Kinder/Jugendliche. Die Beförderung findet bei den meisten Losen von Montag bis Freitag statt. Die Schüler werden auch während der Ferienzeiten betreut. Eine genaue Absprache zu den Fahrzeiten hat im Auftragsfall mit den Eltern zu erfolgen. Beförderung von Schülern als sekundäre Leistung der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII. Es handelt sich bei den zu fahrenden Personen um behinderte Kinder/Jugendliche. Die Beförderung findet bei den meisten Losen von Montag bis Freitag statt. Die Schüler werden auch während der Ferienzeiten betreut. Eine genaue Absprache zu den Fahrzeiten hat im Auftragsfall mit den Eltern zu erfolgen. Beförderung von Schülern als sekundäre Leistung der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII. Es handelt sich bei den zu fahrenden Personen um behinderte Kinder/Jugendliche. Die Beförderung findet bei den meisten Losen von Montag bis Freitag statt. Die Schüler werden auch während der Ferienzeiten betreut. Eine genaue Absprache zu den Fahrzeiten hat im Auftragsfall mit den Eltern zu erfolgen. Beförderung von Schülern als sekundäre Leistung der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII. Es handelt sich bei den zu fahrenden Personen um behinderte Kinder/Jugendliche. Die Beförderung findet bei den meisten Losen von Montag bis Freitag statt. Die Schüler werden auch während der Ferienzeiten betreut. Eine genaue Absprache zu den Fahrzeiten hat im Auftragsfall mit den Eltern zu erfolgen. Beförderung von Schülern als sekundäre Leistung der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII. Es handelt sich bei den zu fahrenden Personen um behinderte Kinder/Jugendliche. Die Beförderung findet bei den meisten Losen von Montag bis Freitag statt. Die Schüler werden auch während der Ferienzeiten betreut. Eine genaue Absprache zu den Fahrzeiten hat im Auftragsfall mit den Eltern zu erfolgen. Beförderung von Schülern als sekundäre Leistung der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII. Es handelt sich bei den zu fahrenden Personen um behinderte Kinder/Jugendliche. Die Beförderung findet bei den meisten Losen von Montag bis Freitag statt. Die Schüler werden auch während der Ferienzeiten betreut. Eine genaue Absprache zu den Fahrzeiten hat im Auftragsfall mit den Eltern zu erfolgen. Beförderung von Schülern als sekundäre Leistung der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII. Es handelt sich bei den zu fahrenden Personen um behinderte Kinder/Jugendliche. Die Beförderung findet bei den meisten Losen von Montag bis Freitag statt. Die Schüler werden auch während der Ferienzeiten betreut. Eine genaue Absprache zu den Fahrzeiten hat im Auftragsfall mit den Eltern zu erfolgen. Beförderung von Schülern als sekundäre Leistung der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII. Es handelt sich bei den zu fahrenden Personen um behinderte Kinder/Jugendliche. Die Beförderung findet bei den meisten Losen von Montag bis Freitag statt. Die Schüler werden auch während der Ferienzeiten betreut. Eine genaue Absprache zu den Fahrzeiten hat im Auftragsfall mit den Eltern zu erfolgen. Beförderung von Schülern als sekundäre Leistung der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII. Es handelt sich bei den zu fahrenden Personen um behinderte Kinder/Jugendliche. Die Beförderung findet bei den meisten Losen von Montag bis Freitag statt. Die Schüler werden auch während der Ferienzeiten betreut. Eine genaue Absprache zu den Fahrzeiten hat im Auftragsfall mit den Eltern zu erfolgen. Beförderung von Schülern als sekundäre Leistung der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII. Es handelt sich bei den zu fahrenden Personen um behinderte Kinder/Jugendliche. Die Beförderung findet bei den meisten Losen von Montag bis Freitag statt. Die Schüler werden auch während der Ferienzeiten betreut. Eine genaue Absprache zu den Fahrzeiten hat im Auftragsfall mit den Eltern zu erfolgen. Beförderung von Kindern als sekundäre Leistung der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII. Es handelt sich bei den zu fahrenden Personen um behinderte Kinder/Jugendliche. Die Beförderung findet bei den meisten Losen von Montag bis Freitag statt. Die Schüler werden auch während der Ferienzeiten betreut. Eine genaue Absprache zu den Fahrzeiten hat im Auftragsfall mit den Eltern zu erfolgen. Beförderung von Kindern als sekundäre Leistung der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII. Es handelt sich bei den zu fahrenden Personen um behinderte Kinder/Jugendliche. Die Beförderung findet bei den meisten Losen von Montag bis Freitag statt. Die Kinder werden auch während der Ferienzeiten betreut. Eine genaue Absprache zu den Fahrzeiten hat im Auftragsfall mit den Eltern zu erfolgen. Beförderung von Kindern als sekundäre Leistung der Eingliederungshilfe nach dem 6. Kapitel SGB XII. Es handelt sich bei den zu fahrenden Personen um behinderte Kinder/Jugendliche. Die Beförderung findet bei den meisten Losen von Montag bis Freitag statt. 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Timeline

  1. Completed: Tender published21 July 2017
    Current notice
  2. Completed: Submission date29 August 2017

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