Closed tender

Architectural services for buildings

Details

Buyer
Gemeinde Lossatal
Value
€2,605,042
Topic
Architectural services for buildings
Published
25 September 2020
Submission
26 October 2020

Tender description

Die Gemeinde Lossatal gehört zum Landkreis Leipzig im Freistaat Sachsen, liegt östlich von Leipzig und nordöstlich von Wurzen. Die Nachbargemeinden sind im Südwesten Wurzen (LK Leipzig), im Nordwesten Thallwitz (LK Leipzig), im Norden Mockrehna (LK Nordsachsen), im Nordosten Schildau (LK Nordsachsen), im Osten Dahlen (LK Nordsachsen) und im Südosten Wermsdorf (LK Nordsachsen). Es handelt sich um eine Gemeinde, die insofern stark vom demografischen Wandel profitiert, als sich hier immer mehr junge Familien ansiedeln. Hierdurch entsteht auch der entsprechende Bedarf an ausreichend Kinderbetreuungskapazitäten, dem die Gemeinde nun auch mit dem Bau der Kita im Ortsteil Thammenhain Rechnung tragen will. Im Übrigen wird auf die anliegenden Ausschreibungsunterlagen verwiesen. Die Gemeinde Lossatal plant den Ersatzneubau einer Kindertagesstätte für 48 Kinder (15 Krippenkinder, 33 Kindergartenkinder, inkl. 3 Integrativkinder) sowie die Errichtung / Umnutzung von sozialen Zwecken dienenden Gebäuden und Einrichtungen für die Ortschaft Thammenhain. Die Außenanlagenplanung für die Kita ist einzubeziehen. Gegenwärtig ist das Areal mit den Gebäuden der ehemaligen Schule zu einem großen Teil brach gefallen. Die Freiflächen und die Turnhalle sowie ein kleiner Teil der ehemaligen Schule (derzeit Archiv der Verwaltung) werden noch genutzt. Vorstellbar ist, dass der Turnhallenbau (als Multifunktionsraum, einschließlich Ausgabeküche) erhalten bleibt und mit der neuen Kindertagesstätte baulich verbunden wird. Ebenfalls soll das Archiv erhalten bleiben. Das ehemalige dreigeschossige Schulgebäude soll jedoch abgebrochen werden. Die vorhandenen Nebenanlagen (Garage und Schuppen) genießen Bestandsschutz und können bei Bedarf zukünftig weiter genutzt werden. Jedoch ist auch ein Rückbau möglich. Es ist zu gewährleisten, dass die obigen Nutzungsbereiche das Objekt unabhängig voneinander sowie auch einzeln für sich benutzen können. Das bestehende Kitagebäude (Flurstück 293/a) entspricht trotz Um- und Ausbaumaßnahmen nicht mehr den Anforderungen einer kindgerechten Betreuung. Eine bedarfsgerechte, wohnortnahe Versorgung mit Kita-Plätzen kann auf einem anderen Weg, als einem Ersatzneubau einer Kindertagesstätte, nicht gewährleistet werden. In der Gemeinde Lossatal OT Thammenhain steht ein kommunales Grundstück (Flurstücke 82/1, 82/2 und 83) mit ca. 6.500 m2 für den Kitaneubau zur Verfügung. Für dieses Grundstück wird ein Bebauungsplan erstellt, welcher als Satzung beschlossen und zur Genehmigung eingereicht wird. Der am 09.09.2020 beschlossene Bebauungsplan „An der Schulstraße in Thammenhain“ samt den Hinweisen und Vorgaben ist zwingend zu beachten. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen neben der Errichtung eines Kindergartens bei Bedarf weitere soziale Ergänzungsbauten (bspw. ein multiples Haus) bauplanungsrechtlich ermöglicht werden. Die Ausweisung der Gemeinbedarfsfläche im Plangebiet ermöglicht die Errichtung von sozialen Einrichtungen für die Betreuung von Kindern und Senioren und trägt somit zur Sicherung der gemeinschaftlichen Fürsorge in der Gemeinde bei. Durch die mögliche Errichtung von Kindertagesstätten und Schulergänzungsbauten wird insbesondere die vorschulische und schulische Bildung gestärkt. Dies wirkt sich indirekt positiv auf andere Belange (lokale Wirtschaft, Wohnen und Arbeiten) aus. Mit dem vorliegenden Bebauungsplan soll die vorhandene Dorfstruktur ergänzt werden. Der Geltungsbereich liegt im Zentrum des Ortsteils Thammenhain, inmitten einer durch Wohnbebauung und der denkmalgeschützten Kirche geprägten Umgebung. Geplant ist hier die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche, die für Nutzungen als Kinderkrippe/Kindergarten und auch sozialen Zwecken dienenden Einrichtungen wie multiplen Häusern, Seniorenbetreuung oder Sozialstation nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zur Verfügung steht. Eine moderne eingeschossige Kita in modularer Bauweise mit 48 Kindertagesplätzen soll entstehen. Bei der Planung der Kita soll eine zukünftige Erweiterungsmöglichkeit beachtet werden. Das Raumprogramm soll sich nach den Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zu den räumlichen Anforderungen an Kindertageseinrichtungen sowie an den Vorschriften der Unfallkasse Sachsen richten und alle Bedürfnisse einer Kita mit Ü3- und U3-Gruppen berücksichtigen (Gruppenräume, Schlafraum, Essensbereich, Mehrzweckbereich, Sanitärbereiche, Büro, Pausenraum etc.). Es ist in jeder Hinsicht eine ökologische und gleichzeitig wirtschaftliche Lösung bei der Gebäudetechnik anzustreben. Über die ENEV-Anforderungen hinausgehende energetischen Standards sind anzustreben, müssen jedoch auch die Kostenvorgaben und die Folgekosten berücksichtigen. Wegen der veränderten klimatischen Bedingungen ist es wichtig, dass jedenfalls einzelne Räume gekühlt bzw. teilklimatisiert werden können. Einer diesbezüglichen meist kostenintensiven und folgekostenintensiven technischen Lösung vorgelagert, ist zu hinterfragen und zu bedenken, wie in erster Linie Bauteilkonstruktionen, den Energieeintrag ins Gebäude vermindern helfen können. Bei Dämmmaterialien sind regelmäßig natürliche Dämmstoffe zu favorisieren, dies allerdings nur im Zusammenhang mit einer transparenten Kostengegenüberstellung mit herkömmlichen Dämmmaterialien. Die Außenanlagen sind ebenfalls mit zu beplanen. In der Freianlagenplanung ist eine Bepflanzung zu wählen, die auch extremen klimatischen Anforderungen gewachsen ist. Als Kostenrahmen sind insgesamt (KG 200-700) ca. 3,1 Mio. EUR brutto (bei einem Mehrwertsteuersatz von 19 %) veranschlagt. Die Kita soll sehr zügig realisiert werden. Derzeit ist die Verwaltung bestrebt, Fördermittel für diese Maßnahme zu akquirieren. Alle Grundleistungen der HOAI für folgende Punkte sollen ausgeschrieben werden: 1. Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1-9, § 34 HOAI 2. Fachplanung - Tragwerksplanung, LPH 1-6, § 51 HOAI 3. Fachplanung für Technische Gebäudeausrüstung, LPH 1-9 § 55 HOAI 4. Fachplanung Freianlagen, LPH 1-9 § 39 HOAI Besondere Leistungen/Beratungsleistungen, wie Vermessungsleistungen, Baugrunduntersuchungen, Brandschutzgutachten, Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne. Beabsichtigt ist, zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 zu vergeben. Die Vergabe von weiteren Leistungsphasen ist abhängig von der Fördermittelbereitstellung. Hierbei wird u.a. eine Förderung über das Programm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ angestrebt. Die Leistungsphasen 1-3 sollen im Zeitraum 01.01.2021 – 30.04.2021 realisiert werden. Im Übrigen wird auf die anliegenden Ausschreibungsunterlagen verwiesen.

Timeline

  1. Completed: Tender published25 September 2020
    Current notice
  2. Completed: Submission date26 October 2020

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