Closed tender

Architectural, construction, engineering and inspection services

Details

Buyer
Freie Schule Angermünde e. V.
Topic
Architectural, construction, engineering and inspection services
Published
17 March 2018
Submission
16 April 2018

Tender description

Der Beschaffungsgegenstand dieses Vergabeverfahrens ist, ausgehend insbesondere von einer vorhandenen Entwurfs- und Genehmigungsplanung der Gebäudeplanung und Genehmigungsstatik, die weitere Planungs-, Überwachungs-, Objektbetreuungs- und Dokumentationsleistung für den Umbau und Sanierung eines denkmalgeschützten Schulgebäudes, Gebäudeteil Kirchgasse 2 (K2) und Kirchgasse 3 (K3) in 16278 Angermünde, des Freie Schule Angermünde e. V. Die Gebäude haben eine Bruttogeschossfläche von: — Vor dem Umbau: K2: ca. 1 447 m2 und K3: ca. 1 064 m2, — Nach dem Umbau: K2: ca. 1 447 m2 und K3: ca. 1 311 m2. Die zu erbringenden Leistungen im Fachlos 1 beziehen sich im Wesentlichen auf die folgenden Leistungsbilder: — Grundleistungen und besondere Leistungen für Gebäudeplanung, §§ 33/34 HOAI, Leistungsphase 5-8, Durchbruchsplanung. — Fachplanung Brandschutz, gemäß AHO Heft 17 Phasen 5-8, — Tragwerksplanung, §§ 49-51 HOAI, Leistungsphasen 5-6, 8, — Planung Technische Ausrüstung, Förderanlagen, § 53 HOAI Anlagengruppe 6, Leistungsphase 1-8, — Bauforschung und Denkmalschutzdokumentation (Auf Wunsch des AN stellt der AG die Inhalte von AHO und HOAI als Kalkulationsgrundlage zur Verfügung). Die Schulgebäude K2, K3 sind im vorgegebenen Kostenrahmen gemäß Kostenberechnung enthalten in der Vertragsunterlage, unter Beachtung der vorgegebenen Terminziele, gemäß Vertragsunterlage, als komplett fertige, genehmigungskonforme und funktionsfähige Bauwerke zu planen. Es besteht eine Pflicht zur selbständigen Koordination unter den Einzelleistungen und Fachlosen; die übergeordnete Koordinationspflicht der anderen Fachlose wird Fachlos 1 zugeordnet. Die Belange des laufenden Schulunterrichtes einschließlich des Ferienbetriebes sind bei Planung und Bauüberwachung zwingend zu berücksichtigen. Erforderliche Schutzmaßnahmen sind planerisch vorzugeben und zu überwachen. Aufgrund der beengten städtebaulichen Situation ist ein Baustellen- und Logistikkonzept sowie eine genaue Bauablaufplanung zwingend erforderlich und vom Planer Los 1 zu erarbeiten und frühzeitig abzustimmen, u. a. mit dem Bauherren, der Stadt Angermünde, der evangelischen Kirche Angermünde und den benachbarten Bauprojekten. Die über die Einzelprozesse und Teilleistungen intern und extern koordinierte Bauablauf- und Terminplanung für den Planungs-, Ausschreibungs- und Vergabeablauf sowie die Bauzeiten sind in Abstimmung auf den laufenden Schulbetrieb, die örtlichen Gegebenheiten und die weiteren Einflüsse zur Bewerbung für das Ausschreibungsverfahren an den Bauherrn zu übergeben und nach Beauftragung monatlich laufend fortzuschreiben. Der Bauherr ist in sämtliche Planungs-, Koordinations-, Bauplanungs-, Terminplanungs- und Abstimmungsprozesse einzubeziehen. Die zu erbringenden Leistungen im Fachlos 2 HLS beziehen sich im Wesentlichen auf die folgenden Leistungsbilder. Sie sind im Planervertrag und seinen Anlagen, insbesondere in der Anlage Leistungsbeschreibung ausführlich erläutert: — Grundleistungen und besondere Leistungen für die Planung der Technischen Gebäudeausrüstung (HLS), Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, Wärmeversorgungsanlagen, lufttechnische Anlagen, §§53-55 HOAI, Anlagengruppen 1-2 Lph. 1-7, Anlagengruppe 3 Lph. 5-7, Anlagengruppen 1-3 Teile von Lph. 8, ohne Durchbruchsplanung (Auf Wunsch des AN stellt der AG die Inhalte der HOAI als Kalkulationsgrundlage zur Verfügung). Die Schulgebäude K2, K3 sind im vorgegebenen Kostenrahmen gemäß Kostenberechnung enthalten in der Vertragsunterlage, unter Beachtung der vorgegebenen Terminziele, gemäß Vertragsunterlage, als komplett fertige, genehmigungskonforme und funktionsfähige Bauwerke zu planen. Es besteht eine Pflicht zur selbständigen Koordination unter den Einzelleistungen und Fachlosen; die übergeordnete Koordinationspflicht der anderen Fachlose wird Fachlos 1 zugeordnet. Die Belange des laufenden Schulunterrichtes einschließlich des Ferienbetriebes sind bei Planung und Bauüberwachung zwingend zu berücksichtigen. Erforderliche Schutzmaßnahmen sind planerisch vorzugeben und zu überwachen. Aufgrund der beengten städtebaulichen Situation ist ein Baustellen- und Logistikkonzept sowie eine genaue Bauablaufplanung zwingend erforderlich und zu beachten. Die über die Einzelprozesse und Teilleistungen intern und extern koordinierte Bauablauf- und Terminplanung für den Planungs-, Ausschreibungs- und Vergabeablauf sowie die Bauzeiten sind in Abstimmung auf den laufenden Schulbetrieb, die örtlichen Gegebenheiten und die weiteren Einflüsse zur Bewerbung für das Ausschreibungsverfahren an den Bauherrn zu übergeben und nach Beauftragung monatlich laufend fortzuschreiben. Der Bauherr ist in sämtliche Planungs-, Koordinations-, Bauplanungs-, Terminplanungs- und Abstimmungsprozesse einzubeziehen. Die zu erbringenden Leistungen im Fachlos 3 ELT beziehen sich im Wesentlichen auf die folgenden Leistungsbilder. Sie sind im Planervertrag und seinen Anlagen, insbesondere in der Anlage Leistungsbeschreibung ausführlich erläutert: — Grundleistungen und besondere Leistungen für die Planung der Technischen Gebäudeausrüstung Starkstrom-, Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen, exkl. Beleuchtungsplanung, Planung Tageslichtsteuerung und Veranstaltungstechnik, §§ 53-55 HOAI Anlagengruppen 4-5, Lph. 1-7, Teile von Lph. 8, ohne Durchbruchsplanung (Auf Wunsch des AN stellt der AG die Inhalte der HOAI als Kalkulationsgrundlage zur Verfügung.). Die Schulgebäude K2, K3 sind im vorgegebenen Kostenrahmen gemäß Kostenberechnung enthalten in der Vertragsunterlage, unter Beachtung der vorgegebenen Terminziele, gemäß Vertragsunterlage, als komplett fertige, genehmigungskonforme und funktionsfähige Bauwerke zu planen. Es besteht eine Pflicht zur selbständigen Koordination unter den Einzelleistungen und Fachlosen; die übergeordnete Koordinationspflicht der anderen Fachlose wird Fachlos 1 zugeordnet. Die Belange des laufenden Schulunterrichtes einschließlich des Ferienbetriebes sind bei Planung und Bauüberwachung zwingend zu berücksichtigen. Erforderliche Schutzmaßnahmen sind planerisch vorzugeben und zu überwachen. Aufgrund der beengten städtebaulichen Situation ist ein Baustellen- und Logistikkonzept sowie eine genaue Bauablaufplanung zwingend erforderlich und zu beachten. Die über die Einzelprozesse und Teilleistungen intern und extern koordinierte Bauablauf- und Terminplanung für den Planungs-, Ausschreibungs- und Vergabeablauf sowie die Bauzeiten sind in Abstimmung auf den laufenden Schulbetrieb, die örtlichen Gegebenheiten und die weiteren Einflüsse zur Bewerbung für das Ausschreibungsverfahren an den Bauherrn zu übergeben und nach Beauftragung monatlich laufend fortzuschreiben. Der Bauherr ist in sämtliche Planungs-, Koordinations-, Bauplanungs-, Terminplanungs- und Abstimmungsprozesse einzubeziehen. Die zu erbringenden Leistungen im Fachlos 4 LICHT beziehen sich im Wesentlichen auf die folgenden Leistungsbilder. Sie sind im Planervertrag und seinen Anlagen, insbesondere in der Anlage Leistungsbeschreibung ausführlich erläutert: — Grundleistungen und besondere Leistungen für die Planung der technischen Gebäudeausrüstung, Beleuchtungsplanung, Tageslichtsteuerung und Veranstaltungstechnik, §§ 53-55 HOAI Anlagengruppen 4-5, Teile von Lph. 1-7 (Auf Wunsch des AN stellt der AG die Inhalte der HOAI als Kalkulationsgrundlage zur Verfügung). Die Schulgebäude K2, K3 sind im vorgegebenen Kostenrahmen gemäß Kostenberechnung enthalten in der Vertragsunterlage, unter Beachtung der vorgegebenen Terminziele, gemäß Vertragsunterlage, als komplett fertige, genehmigungskonforme und funktionsfähige Bauwerke zu planen. Es besteht eine Pflicht zur selbständigen Koordination unter den Einzelleistungen und Fachlosen; die übergeordnete Koordinationspflicht der anderen Fachlose wird Fachlos 1 zugeordnet. Die Belange des laufenden Schulunterrichtes einschließlich des Ferienbetriebes sind bei Planung und Bauüberwachung zwingend zu berücksichtigen. Erforderliche Schutzmaßnahmen sind planerisch vorzugeben und zu überwachen. Aufgrund der beengten städtebaulichen Situation ist ein Baustellen- und Logistikkonzept sowie eine genaue Bauablaufplanung zwingend erforderlich und zu beachten. Die über die Einzelprozesse und Teilleistungen intern und extern koordinierte Bauablauf- und Terminplanung für den Planungs-, Ausschreibungs- und Vergabeablauf sowie die Bauzeiten sind in Abstimmung auf den laufenden Schulbetrieb, die örtlichen Gegebenheiten und die weiteren Einflüsse zur Bewerbung für das Ausschreibungsverfahren an den Bauherrn zu übergeben und nach Beauftragung monatlich laufend fortzuschreiben. Der Bauherr ist in sämtliche Planungs-, Koordinations-, Bauplanungs-, Terminplanungs- und Abstimmungsprozesse einzubeziehen. Die zu erbringenden Leistungen im Fachlos 5 SIGEKO beziehen sich im Wesentlichen auf die folgenden Leistungsbilder. Sie sind im Planervertrag und seinen Anlagen, insbesondere in der Anlage Leistungsbeschreibung ausführlich erläutert: Sicherheitstechnische Überwachung und Koordination gemäß der Baustellenverordnung in 2 Bauabschnitten, zunächst Kirchgasse 3 und 2 Jahre später Kirchgasse 2. — Erstellen eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes, — Vorankündigung der Baustelle, — Durchführung von Baustellenkontrollen, — Teilnahme an Bausitzungen (je nach Erfordernis, i.d. Regel jedoch 1 x monatlich) mit Kurzprotokoll. Die Schulgebäude K2, K3 sind im vorgegebenen Kostenrahmen gemäß Kostenberechnung enthalten in der Vertragsunterlage, unter Beachtung der vorgegebenen Terminziele, gemäß Vertragsunterlage, als komplett fertige, genehmigungskonforme und funktionsfähige Bauwerke zu planen. Es besteht eine Pflicht zur selbständigen Koordination unter den Einzelleistungen und Fachlosen; die übergeordnete Koordinationspflicht der anderen Fachlose wird Fachlos 1 zugeordnet. Die Belange des laufenden Schulunterrichtes einschließlich des Ferienbetriebes sind bei Planung und Bauüberwachung zwingend zu berücksichtigen. Erforderliche Schutzmaßnahmen sind planerisch vorzugeben und zu überwachen. Aufgrund der beengten städtebaulichen Situation ist ein Baustellen- und Logistikkonzept sowie eine genaue Bauablaufplanung zwingend erforderlich und zu beachten. Die über die Einzelprozesse und Teilleistungen intern und extern koordinierte Bauablauf- und Terminplanung für den Planungs-, Ausschreibungs- und Vergabeablauf sowie die Bauzeiten sind in Abstimmung auf den laufenden Schulbetrieb, die örtlichen Gegebenheiten und die weiteren Einflüsse zur Bewerbung für das Ausschreibungsverfahren an den Bauherrn zu übergeben und nach Beauftragung monatlich laufend fortzuschreiben. Der Bauherr ist in sämtliche Planungs-, Koordinations-, Bauplanungs-, Terminplanungs- und Abstimmungsprozesse einzubeziehen. Die zu erbringenden Leistungen im Fachlos 6 Akustik beziehen sich im Wesentlichen auf die folgenden Leistungsbilder. Sie sind im Planervertrag und seinen Anlagen, insbesondere in der Anlage Leistungsbeschreibung ausführlich erläutert: — Erarbeiten des raumakustischen Planungskonzepts, Festlegen der raumakustischen Anforderungen, — Erarbeiten des raumakustischen Entwurfs, — Erarbeiten der Vorgaben für die Detaillierung von Wand und Deckenaufbauten und -bekleidungen zur Ausführungsplanung der Gebäudeplanung. Die Schulgebäude K2, K3 sind im vorgegebenen Kostenrahmen gemäß Kostenberechnung enthalten in der Vertragsunterlage, unter Beachtung der vorgegebenen Terminziele, gemäß Vertragsunterlage, als komplett fertige, genehmigungskonforme und funktionsfähige Bauwerke zu planen. Es besteht eine Pflicht zur selbständigen Koordination unter den Einzelleistungen und Fachlosen; die übergeordnete Koordinationspflicht der anderen Fachlose wird Fachlos 1 zugeordnet. Die Belange des laufenden Schulunterrichtes einschließlich des Ferienbetriebes sind bei Planung und Bauüberwachung zwingend zu berücksichtigen. Erforderliche Schutzmaßnahmen sind planerisch vorzugeben und zu überwachen. Aufgrund der beengten städtebaulichen Situation ist ein Baustellen- und Logistikkonzept sowie eine genaue Bauablaufplanung zwingend erforderlich und zu beachten. Die über die Einzelprozesse und Teilleistungen intern und extern koordinierte Bauablauf- und Terminplanung für den Planungs-, Ausschreibungs- und Vergabeablauf sowie die Bauzeiten sind in Abstimmung auf den laufenden Schulbetrieb, die örtlichen Gegebenheiten und die weiteren Einflüsse zur Bewerbung für das Ausschreibungsverfahren an den Bauherrn zu übergeben und nach Beauftragung monatlich laufend fortzuschreiben. Der Bauherr ist in sämtliche Planungs-, Koordinations-, Bauplanungs-, Terminplanungs- und Abstimmungsprozesse einzubeziehen. Die zu erbringenden Leistungen im Fachlos 7 Vermesser beziehen sich im Wesentlichen auf die folgenden Leistungsbilder. Sie sind im Planervertrag und seinen Anlagen, insbesondere in der Anlage Leistungsbeschreibung ausführlich erläutert: — Einmessen des Treppenhauses und der neuen Hoffassade von K3, — Einmessbescheinigung gemäß § 72 BbgBO, — Katasteramtliche Gebäudeeinmessung. Die Schulgebäude K2, K3 sind im vorgegebenen Kostenrahmen gemäß Kostenberechnung enthalten in der Vertragsunterlage, unter Beachtung der vorgegebenen Terminziele, gemäß Vertragsunterlage, als komplett fertige, genehmigungskonforme und funktionsfähige Bauwerke zu planen. Es besteht eine Pflicht zur selbständigen Koordination unter den Einzelleistungen und Fachlosen; die übergeordnete Koordinationspflicht der anderen Fachlose wird Fachlos 1 zugeordnet. Die Belange des laufenden Schulunterrichtes einschließlich des Ferienbetriebes sind bei Planung und Bauüberwachung zwingend zu berücksichtigen. Erforderliche Schutzmaßnahmen sind planerisch vorzugeben und zu überwachen. Aufgrund der beengten städtebaulichen Situation ist ein Baustellen- und Logistikkonzept sowie eine genaue Bauablaufplanung zwingend erforderlich und zu beachten. Die über die Einzelprozesse und Teilleistungen intern und extern koordinierte Bauablauf- und Terminplanung für den Planungs-, Ausschreibungs- und Vergabeablauf sowie die Bauzeiten sind in Abstimmung auf den laufenden Schulbetrieb, die örtlichen Gegebenheiten und die weiteren Einflüsse zur Bewerbung für das Ausschreibungsverfahren an den Bauherrn zu übergeben und nach Beauftragung monatlich laufend fortzuschreiben. Der Bauherr ist in sämtliche Planungs-, Koordinations-, Bauplanungs-, Terminplanungs- und Abstimmungsprozesse einzubeziehen. Die zu erbringenden Leistungen im Fachlos 8 BWS beziehen sich im Wesentlichen auf die folgenden Leistungsbilder. Sie sind im Planervertrag und seinen Anlagen, insbesondere in der Anlage Leistungsbeschreibung ausführlich erläutert: — Erstellung eines Gutachtens zur Beweissicherung (Beweissicherungsgutachten) beim Nachbargebäude zur Kirchgasse 2 und zum angrenzenden Straßenraum. Die Schulgebäude K2, K3 sind im vorgegebenen Kostenrahmen gemäß Kostenberechnung enthalten in der Vertragsunterlage, unter Beachtung der vorgegebenen Terminziele, gemäß Vertragsunterlage, als komplett fertige, genehmigungskonforme und funktionsfähige Bauwerke zu planen. Es besteht eine Pflicht zur selbständigen Koordination unter den Einzelleistungen und Fachlosen; die übergeordnete Koordinationspflicht der anderen Fachlose wird Fachlos 1 zugeordnet. Die Belange des laufenden Schulunterrichtes einschließlich des Ferienbetriebes sind bei Planung und Bauüberwachung zwingend zu berücksichtigen. Erforderliche Schutzmaßnahmen sind planerisch vorzugeben und zu überwachen. Aufgrund der beengten städtebaulichen Situation ist ein Baustellen- und Logistikkonzept sowie eine genaue Bauablaufplanung zwingend erforderlich und zu beachten. Die über die Einzelprozesse und Teilleistungen intern und extern koordinierte Bauablauf- und Terminplanung für den Planungs-, Ausschreibungs- und Vergabeablauf sowie die Bauzeiten sind in Abstimmung auf den laufenden Schulbetrieb, die örtlichen Gegebenheiten und die weiteren Einflüsse zur Bewerbung für das Ausschreibungsverfahren an den Bauherrn zu übergeben und nach Beauftragung monatlich laufend fortzuschreiben. Der Bauherr ist in sämtliche Planungs-, Koordinations-, Bauplanungs-, Terminplanungs- und Abstimmungsprozesse einzubeziehen. Die zu erbringenden Leistungen im Fachlos 9 ARCH beziehen sich im Wesentlichen auf die folgenden Leistungsbilder. Sie sind im Planervertrag und seinen Anlagen, insbesondere in der Anlage Leistungsbeschreibung ausführlich erläutert: Archäologische Begleitung der Erdarbeiten zum Neubau des Treppenhauses und der neuen Hoffassade von K3: — 1 Angebotseinheit mit 2 Std. Vor-Ort Untersuchung mit Grabungstechniker sowie der Dokumentation der Ergebnisse, — 1 Angebotseinheit mit 4 Std. Vor-Ort Untersuchung mit Grabungstechniker sowie der Dokumentation der Ergebnisse, — 1 Angebotseinheit mit 8 Std. Vor-Ort Untersuchung mit Grabungstechniker sowie der Dokumentation der Ergebnisse. Die Schulgebäude K2, K3 sind im vorgegebenen Kostenrahmen gemäß Kostenberechnung enthalten in der Vertragsunterlage, unter Beachtung der vorgegebenen Terminziele, gemäß Vertragsunterlage, als komplett fertige, genehmigungskonforme und funktionsfähige Bauwerke zu planen. Es besteht eine Pflicht zur selbständigen Koordination unter den Einzelleistungen und Fachlosen; die übergeordnete Koordinationspflicht der anderen Fachlose wird Fachlos 1 zugeordnet. Die Belange des laufenden Schulunterrichtes einschließlich des Ferienbetriebes sind bei Planung und Bauüberwachung zwingend zu berücksichtigen. Erforderliche Schutzmaßnahmen sind planerisch vorzugeben und zu überwachen. Aufgrund der beengten städtebaulichen Situation ist ein Baustellen- und Logistikkonzept sowie eine genaue Bauablaufplanung zwingend erforderlich und zu beachten. Die über die Einzelprozesse und Teilleistungen intern und extern koordinierte Bauablauf- und Terminplanung für den Planungs-, Ausschreibungs- und Vergabeablauf sowie die Bauzeiten sind in Abstimmung auf den laufenden Schulbetrieb, die örtlichen Gegebenheiten und die weiteren Einflüsse zur Bewerbung für das Ausschreibungsverfahren an den Bauherrn zu übergeben und nach Beauftragung monatlich laufend fortzuschreiben. Der Bauherr ist in sämtliche Planungs-, Koordinations-, Bauplanungs-, Terminplanungs- und Abstimmungsprozesse einzubeziehen. Die zu erbringenden Leistungen im Fachlos 10 GEO beziehen sich im Wesentlichen auf die folgenden Leistungsbilder. Sie sind im Planervertrag und seinen Anlagen, insbesondere in der Anlage Leistungsbeschreibung ausführlich erläutert: Erstellen eines geotechnischen Berichtes gemäß Anlage 1 Absatz 1.3 zu § 3 Absatz 1 HOAI, Honorarzone III mit: — Erstellen von 2 Bohrungen bis 6,00 m im Bereich der Erweiterung eines vorhandenen Kellers der Kirchgasse 2 um 9 m2, — 2 Schürfe an Bestandsgebäuden, — 2 Proben Laboruntersuchung Bodenmechanik, — 4 Kolonnenstunden als Bedarfsposition, — Empfehlung für die Gründung mit Angabe der geotechnischen Bemessungsparameter (zum Beispiel Angaben zur Bemessung einer Flächen- oder Pfahlgründung), — Angabe der zu erwartenden Setzungen für die vom Tragwerksplaner im Rahmen der Entwurfsplanung nach § 49 zu erbringenden Grundleistungen. Die Schulgebäude K2, K3 sind im vorgegebenen Kostenrahmen gemäß Kostenberechnung enthalten in der Vertragsunterlage, unter Beachtung der vorgegebenen Terminziele, gemäß Vertragsunterlage, als komplett fertige, genehmigungskonforme und funktionsfähige Bauwerke zu planen. Es besteht eine Pflicht zur selbständigen Koordination unter den Einzelleistungen und Fachlosen; die übergeordnete Koordinationspflicht der anderen Fachlose wird Fachlos 1 zugeordnet. Die Belange des laufenden Schulunterrichtes einschließlich des Ferienbetriebes sind bei Planung und Bauüberwachung zwingend zu berücksichtigen. Erforderliche Schutzmaßnahmen sind planerisch vorzugeben und zu überwachen. Aufgrund der beengten städtebaulichen Situation ist ein Baustellen- und Logistikkonzept sowie eine genaue Bauablaufplanung zwingend erforderlich und zu beachten. Die über die Einzelprozesse und Teilleistungen intern und extern koordinierte Bauablauf- und Terminplanung für den Planungs-, Ausschreibungs- und Vergabeablauf sowie die Bauzeiten sind in Abstimmung auf den laufenden Schulbetrieb, die örtlichen Gegebenheiten und die weiteren Einflüsse zur Bewerbung für das Ausschreibungsverfahren an den Bauherrn zu übergeben und nach Beauftragung monatlich laufend fortzuschreiben. Der Bauherr ist in sämtliche Planungs-, Koordinations-, Bauplanungs-, Terminplanungs- und Abstimmungsprozesse einzubeziehen. Die zu erbringenden Leistungen im Fachlos 11 INNEN beziehen sich im Wesentlichen auf die folgenden Leistungsbilder. Sie sind im Planervertrag und seinen Anlagen, insbesondere in der Anlage Leistungsbeschreibung ausführlich erläutert: — Grundleistungen und besondere Leistungen für Innenraumplanung, Planung Möblierung und Farbkonzept, §§ 33/34 HOAI, Leistungsphase 1-8. Die Schulgebäude K2, K3 sind im vorgegebenen Kostenrahmen gemäß Kostenberechnung enthalten in der Vertragsunterlage, unter Beachtung der vorgegebenen Terminziele, gemäß Vertragsunterlage, als komplett fertige, genehmigungskonforme und funktionsfähige Bauwerke zu planen. Es besteht eine Pflicht zur selbständigen Koordination unter den Einzelleistungen und Fachlosen; die übergeordnete Koordinationspflicht der anderen Fachlose wird Fachlos 1 zugeordnet. Die Belange des laufenden Schulunterrichtes einschließlich des Ferienbetriebes sind bei Planung und Bauüberwachung zwingend zu berücksichtigen. Erforderliche Schutzmaßnahmen sind planerisch vorzugeben und zu überwachen. Aufgrund der beengten städtebaulichen Situation ist ein Baustellen- und Logistikkonzept sowie eine genaue Bauablaufplanung zwingend erforderlich und zu beachten. Die über die Einzelprozesse und Teilleistungen intern und extern koordinierte Bauablauf- und Terminplanung für den Planungs-, Ausschreibungs- und Vergabeablauf sowie die Bauzeiten sind in Abstimmung auf den laufenden Schulbetrieb, die örtlichen Gegebenheiten und die weiteren Einflüsse zur Bewerbung für das Ausschreibungsverfahren an den Bauherrn zu übergeben und nach Beauftragung monatlich laufend fortzuschreiben. Der Bauherr ist in sämtliche Planungs-, Koordinations-, Bauplanungs-, Terminplanungs- und Abstimmungsprozesse einzubeziehen.

Timeline

  1. Completed: Tender published17 March 2018
    Current notice
  2. Completed: Submission date16 April 2018

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