Closed tender

Smoke-detection apparatus

Details

Buyer
Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin/ Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Rauchwarnmeldern
Topic
Smoke-detection apparatus
Published
30 May 2017
Submission
7 July 2017

Tender description

Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen für die Lieferung von insgesamt ca. 200 000 Rauchwarnmeldern für ihre ca. 60 000 Wohneinheiten in Berlin abzuschließen. Der Gesamtbeschaffungsbedarf ist in 6 Lose unterteilt. Angabe bei Hauptleistung Los 1: Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen für die Lieferung von insgesamt ca. 200 000 Rauchwarnmeldern (RWM) für ihre ca. 60 000 Wohneinheiten in Berlin abzuschließen. Der Gesamtbeschaffungsbedarf ist in 6 Lose unterteilt. Jedes Los ist in mehrere (voraussichtlich 5) Teillieferungen gegliedert. Das Gesamtliefervolumen in diesem Los 1 beträgt voraussichtlich ca. 31 965 Rauchwarnmelder. Die angegebenen Mengen beruhen auf den derzeitigen qualifizierten Aufnahmen der Gewobag, können aber nach oben und nach unten schwanken. Die Gewobag ist nicht zur Abnahme einer Mindestmenge verpflichtet. Angabe bei Hauptleistung Los 2: Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen für die Lieferung von insgesamt ca. 200 000 Rauchwarnmeldern (RWM) für ihre ca. 60 000 Wohneinheiten in Berlin abzuschließen. Der Gesamtbeschaffungsbedarf ist in 6 Lose unterteilt. Jedes Los ist in mehrere (voraussichtlich 4) Teillieferungen gegliedert. Das Gesamtliefervolumen in diesem Los 2 beträgt voraussichtlich ca. 33 701 Rauchwarnmelder. Die angegebenen Mengen beruhen auf den derzeitigen qualifizierten Aufnahmen der Gewobag, können aber nach oben und nach unten schwanken. Die Gewobag ist nicht zur Abnahme einer Mindestmenge verpflichtet. Angabe bei Hauptleistung Los 3: Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen für die Lieferung von insgesamt ca. 200 000 Rauchwarnmeldern (RWM) für ihre ca. 60 000 Wohneinheiten in Berlin abzuschließen. Der Gesamtbeschaffungsbedarf ist in 6 Lose unterteilt. Jedes Los ist in mehrere (voraussichtlich 4) Teillieferungen gegliedert. Das Gesamtliefervolumen in diesem Los 3 beträgt voraussichtlich ca. 30 837 Rauchwarnmelder. Die angegebenen Mengen beruhen auf den derzeitigen qualifizierten Aufnahmen der Gewobag, können aber nach oben und nach unten schwanken. Die Gewobag ist nicht zur Abnahme einer Mindestmenge verpflichtet. Angabe bei Hauptleistung Los 4: Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen für die Lieferung von insgesamt ca. 200 000 Rauchwarnmeldern (RWM) für ihre ca. 60 000 Wohneinheiten in Berlin abzuschließen. Der Gesamtbeschaffungsbedarf ist in 6 Lose unterteilt. Jedes Los ist in mehrere (voraussichtlich 4) Teillieferungen gegliedert. Das Gesamtliefervolumen in diesem Los 4 beträgt voraussichtlich ca. 33 708 Rauchwarnmelder. Die angegebenen Mengen beruhen auf den derzeitigen qualifizierten Aufnahmen der Gewobag, können aber nach oben und nach unten schwanken. Die Gewobag ist nicht zur Abnahme einer Mindestmenge verpflichtet. Angabe bei Hauptleistung Los 5: Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen für die Lieferung von insgesamt ca. 200 000 Rauchwarnmeldern (RWM) für ihre ca. 60 000 Wohneinheiten in Berlin abzuschließen. Der Gesamtbeschaffungsbedarf ist in 6 Lose unterteilt. Jedes Los ist in mehrere (voraussichtlich 4) Teillieferungen gegliedert. Das Gesamtliefervolumen in diesem Los 5 beträgt voraussichtlich ca. 33 716 Rauchwarnmelder. Die angegebenen Mengen beruhen auf den derzeitigen qualifizierten Aufnahmen der Gewobag, können aber nach oben und nach unten schwanken. Die Gewobag ist nicht zur Abnahme einer Mindestmenge verpflichtet. Angabe bei Hauptleistung Los 6: Die Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin beabsichtigt, Rahmenvereinbarungen für die Lieferung von insgesamt ca. 200 000 Rauchwarnmeldern (RWM) für ihre ca. 60 000 Wohneinheiten in Berlin abzuschließen. Der Gesamtbeschaffungsbedarf ist in 6 Lose unterteilt. Jedes Los ist in mehrere (voraussichtlich 4) Teillieferungen gegliedert. Das Gesamtliefervolumen in diesem Los 6 beträgt voraussichtlich ca. 36 732 Rauchwarnmelder. Die angegebenen Mengen beruhen auf den derzeitigen qualifizierten Aufnahmen der Gewobag, können aber nach oben und nach unten schwanken. Die Gewobag ist nicht zur Abnahme einer Mindestmenge verpflichtet. Achtung: Es handelt sich hierbei um ein Backup zum Los Hauptleistung 1. Der Backup-Rahmenvereinbarungspartner tritt in die vertraglichen Rechte und Pflichten des Rahmenvereinbarungspartners (Hauptleistung) ein, soweit dieser nach gesicherten Erkenntnissen nicht nur vorübergehend an der ordnungsgemäßen Leistungserbringung (insb. nach Kündigung durch die Gewobag, Insolvenz o. ä.) gehindert ist (vgl. näher Ziff. 2.2.2 des Formblattes „Angebot“). Eine Bindung als Backup-Rahmenvereinbarungspartner kommt nur für solche Lose in Betracht, auf die der betroffene Bieter ein Angebot (Backup) abgegeben hat und bei denen er keinen Zuschlag auf die Hauptleistung erhalten hat.“. Achtung: Es handelt sich hierbei um ein Backup zum Los Hauptleistung 2. Der Backup-Rahmenvereinbarungspartner tritt in die vertraglichen Rechte und Pflichten des Rahmenvereinbarungspartners (Hauptleistung) ein, soweit dieser nach gesicherten Erkenntnissen nicht nur vorübergehend an der ordnungsgemäßen Leistungserbringung (insb. nach Kündigung durch die Gewobag, Insolvenz o. ä.) gehindert ist (vgl. näher Ziff. 2.2.2 des Formblattes „Angebot“). Eine Bindung als Backup-Rahmenvereinbarungspartner kommt nur für solche Lose in Betracht, auf die der betroffene Bieter ein Angebot (Backup) abgegeben hat und bei denen er keinen Zuschlag auf die Hauptleistung erhalten hat.“. Achtung: Es handelt sich hierbei um ein Backup zum Los Hauptleistung 3. Der Backup-Rahmenvereinbarungspartner tritt in die vertraglichen Rechte und Pflichten des Rahmenvereinbarungspartners (Hauptleistung) ein, soweit dieser nach gesicherten Erkenntnissen nicht nur vorübergehend an der ordnungsgemäßen Leistungserbringung (insb. nach Kündigung durch die Gewobag, Insolvenz o. ä.) gehindert ist (vgl. näher Ziff. 2.2.2 des Formblattes „Angebot“). Eine Bindung als Backup-Rahmenvereinbarungspartner kommt nur für solche Lose in Betracht, auf die der betroffene Bieter ein Angebot (Backup) abgegeben hat und bei denen er keinen Zuschlag auf die Hauptleistung erhalten hat.“. Achtung: Es handelt sich hierbei um ein Backup zum Los Hauptleistung 4. Der Backup-Rahmenvereinbarungspartner tritt in die vertraglichen Rechte und Pflichten des Rahmenvereinbarungspartners (Hauptleistung) ein, soweit dieser nach gesicherten Erkenntnissen nicht nur vorübergehend an der ordnungsgemäßen Leistungserbringung (insb. nach Kündigung durch die Gewobag, Insolvenz o. ä.) gehindert ist (vgl. näher Ziff. 2.2.2 des Formblattes „Angebot“). Eine Bindung als Backup-Rahmenvereinbarungspartner kommt nur für solche Lose in Betracht, auf die der betroffene Bieter ein Angebot (Backup) abgegeben hat und bei denen er keinen Zuschlag auf die Hauptleistung erhalten hat. Achtung: Es handelt sich hierbei um ein Backup zum Los Hauptleistung 5. Der Backup-Rahmenvereinbarungspartner tritt in die vertraglichen Rechte und Pflichten des Rahmenvereinbarungspartners (Hauptleistung) ein, soweit dieser nach gesicherten Erkenntnissen nicht nur vorübergehend an der ordnungsgemäßen Leistungserbringung (insb. nach Kündigung durch die Gewobag, Insolvenz o. ä.) gehindert ist (vgl. näher Ziff. 2.2.2 des Formblattes „Angebot“). Eine Bindung als Backup-Rahmenvereinbarungspartner kommt nur für solche Lose in Betracht, auf die der betroffene Bieter ein Angebot (Backup) abgegeben hat und bei denen er keinen Zuschlag auf die Hauptleistung erhalten hat.“. Achtung: Es handelt sich hierbei um ein Backup zum Los Hauptleistung 6. Der Backup-Rahmenvereinbarungspartner tritt in die vertraglichen Rechte und Pflichten des Rahmenvereinbarungspartners (Hauptleistung) ein, soweit dieser nach gesicherten Erkenntnissen nicht nur vorübergehend an der ordnungsgemäßen Leistungserbringung (insb. nach Kündigung durch die Gewobag, Insolvenz o. ä.) gehindert ist (vgl. näher Ziff. 2.2.2 des Formblattes „Angebot“). Eine Bindung als Backup-Rahmenvereinbarungspartner kommt nur für solche Lose in Betracht, auf die der betroffene Bieter ein Angebot (Backup) abgegeben hat und bei denen er keinen Zuschlag auf die Hauptleistung erhalten hat.

Timeline

  1. Completed: Tender published30 May 2017
    Current notice
  2. Completed: Submission date7 July 2017

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